ACC IMMOBILIEN CONSULTING und der Energieausweis

Bereits seit Juli 2008 gilt die schrittweise Einführung des so genannten Energieausweises. Der Energieausweis bezieht sich auf die Energieeffizient von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Grundsätzlich hat jeder, der eine Immobilie erwerben oder mieten möchte einen gesetzlichen Anspruch auf den Einblick in den Energieausweis. Diese Verbindlichkeit bezieht sich seit dem 1. Januar 2009 auf Wohngebäude aller Baujahre und seit 1. Juli 2009 auf alle Nichtwohngebäude

Verbrauchsabhängig oder Bedarfsabhängig?

Energieausweise für bestehende Gebäude können entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden.

In der Übergangsfrist bis 1. Oktober 2008 bestand noch für alle Gebäudeeigentümer die Möglichkeit, sich einen preiswerten verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen.

Mittlerweile ist in Abhängigkeit von Gebäudnutzung und Baujahr folgendes zu berücksichtigen:

- Für Wohngebäude mit maximal vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, müssen Energieausweise seit dem 1. Oktober 2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. (Ausnahme: Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden.)

- Für Nichtwohngebäude kann noch immer zwischen dem bedarfsorientierten und dem verbrauchsorientierten Energieausweis gewählt werden.

Kostenloser Energieausweis für unsere Kunden

Sollten Sie noch nicht über den inzwischen obligatorischen Energieausweis verfügen, lassen wir diesen in Zusammenarbeit mit einem Energieberater kostenlos für Sie erstellen*.
(*in Zusammenhang mit einem Alleinauftrag von mindestens 6 Monaten)

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